Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH GELTUNG
Das Angebot wird von der Freestyle gGmbH im Folgenden Veranstalter oder Freestyle gGmbH genannt – durchgeführt.
Diese AGB regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese AGBs zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 SICHERHEITSHINWEISE
Das Mitglied bzw. der Teilnehmer ist sich bewusst, dass es sich bei der von Freestyle angebotenen Sportart um eine Betätigung mit weit überdurchschnittlichem Verletzungsrisiko handelt.
Insbesondere nimmt das Mitglied bzw. der Teilnehmer die folgenden Gefahren zur Kenntnis:
a) Gefahren durch witterungsbedingt rutschige oder glatte Oberflächen b) Gefahren durch lose Untergründe
c) Gefahr des Abrutschens bei Sprüngen oder Landungen
d) Gefahren durch unkontrolliertes Landen auf unebenen Untergründen e) Gefahren durch scharfe Objekte
f) Gefahren durch Stürze, besonders bei Sprüngen
g) Gefahren durch Kollisionen mit Trainingsobjekten
h) Gefahren durch die natürlichen oder baulichen Gegebenheiten an den verschiedenen Trainingsorten (bei Sport im Freien)
i) Gefahren durch sportarttypische mangelnde Absicherungsmöglichkeiten
j) Gefahren durch die Beschaffenheit von verwendeten Geräten, besonders bei der Verwendung von Gegenständen des alltäglichen Lebens
k) Gefahren durch die Beschaffenheit von selbstgebauten Sportgeräten, zumal eine TÜVPrüfung noch nicht möglich ist.
Das Mitglied bzw. der Teilnehmer ist sich über das häufige Auftreten von leichten Prellungen und oberflächlichen Schnitt oder Schürfwunden als sportarttypische Verletzungen im Klaren.
Das Mitglied bzw. der Teilnehmer setzt sich durch das Betreiben des Parkoursports einer erhöhten Gefahr von schwereren Prellungen, Platzwunden, Bänderverletzungen und Knochen oder Gelenkverletzungen aus.
Den Anweisungen der Übungsleiter während des Trainings bzw. der Veranstaltungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings bzw. der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Mitglieder bzw. Teilnehmer gefährden können, ist Freestyle befugt, den Betreffenden vom Training bzw. der Veranstaltung auszuschließen.
Bei IndoorAngeboten (z.B. in der Freestyle-Halle Kassel) muss das Mitglied bzw. der Teilnehmer, an den dort aushängenden Sicherheitshinweisen Folge leisten.
Für die Nutzung der FreestyleHalle Kassel gelten besondere Sicherheitshinweise. Das Mitglied bzw. der Teilnehmer nimmt folgende Sicherheitshinweise zur Kenntnis:
Während des Trainings bzw. einer Veranstaltung ist eine ununterbrochene Überwachung bzw. Betreuung jedes einzelnen Mitglieds bzw. Teilnehmers durch einen der Übungsleiter nicht immer möglich. Die Mitglieder bzw. Teilnehmer haben sich deshalb während des Trainings (Indoor wie Outdoor) entsprechend den Sicherheitshinweisen und Anweisungen der Übungsleiter zu verhalten. Gerade beim Training im Freien ist eine vollständige Untersuchung des zum Training verwendeten Geländes durch die Übungsleiter nicht möglich. Hier ist besondere Achtsamkeit der Mitglieder bzw. Teilnehmer geboten.
Für die Teilnahme am Training bzw. an einer Veranstaltung bedarf es entsprechender Sportbekleidung. Es empfiehlt sich eine Sporthose (kurz oder lang), ein eng anliegendes T-Shirt und Sportschuhe. Zum Training in der Halle mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzulegen bzw. an dem entsprechend vorgesehenen Ort zur Verwahrung abzugeben, zumindest aber außer Reichweite der Sportgeräte bzw. des Trainingsbereichs abzulegen.
Das Tragen von Schmuck während dem Training bzw. einer Veranstaltung ist untersagt.
Das Mitglied bzw. der Teilnehmer hat selbständig für ausreichend Verpflegung während des Trainings bzw. der Veranstaltung zu sorgen.
Die Teilnahme am Training bzw. an einer Veranstaltung ist Schwangeren oder Mitgliedern bzw. Teilnehmern, die unter Einfluss von Medikamenten stehen, welche die Teilnahmefähigkeit am Sport erheblich beeinflussen können, untersagt.
§ 3 ANMELDUNG
1) Die Anmeldung für ein Angebot erfolgt vor Beginn. Der Teilnehmer kann
sich unter www.freestylekassel.de oder vor Ort für ein Angebot anmelden. Der Veranstalter behält es sich vor, bei zu vielen Anmeldungen weiteren Teilnehmern den Eintritt zu verweigern.
2) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
3) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden kann. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
4) Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
§ 4 HAFTUNG
1) Die Freestyle gGmbH schließt jegliche Haftung für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.
§ 5 DATENERHEBUNG UND –VERWERTUNG
1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Non-Print, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verbreitet und veröffentlicht werden.
2) Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der personenbezogenen Daten, die mittels des Mitgliedantrags bzw. Teilnehmerformulars erhoben wurden, ist die Freestyle gGmbH. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen werden allein zur Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und - verwaltung erhoben und verarbeitet.
§ 6 Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.